divia Gmbh 23. Februar 2015

Interview: Dr. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt

Carsten_Ulbricht

Dr. Carsten Ulbricht: Rechtsanwalt und Partner bei BARTSCH Rechtsanwälte in Stuttgart. Er berät zu allen rechtlichen Themen des Internet, insbesondere Social Media, E-Commerce und Enterprise 2.0. Seine Schwerpunkte sind Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht.

Online Marketing unterliegt natürlich auch Regeln und Gesetzen, dabei ist für juristische Laien nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Wir haben Dr. Carsten Ulbricht im Rahmen unseres Social-Media-Leitfadens zu den wichtigsten Dingen befragt, die man in Social Media beachten muss. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.

Zunächst einmal: Welche Erfahrungen haben sie selbst mit Social Media gemacht. Gibt es besonders positive oder negative?

Ich habe 2007 begonnen auf rechtzweinull.de über Rechtsthemen zu bloggen. Das Blog steht seitdem im Zentrum meiner Onlineaktivitäten und die Inhalte verbreite ich dann über die sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook, etc. Von den Netzwerken aus führe ich die Menschen dann wieder auf mein Blog. Dadurch habe ich mir ein großes Netzwerk aufbauen können. Außerdem habe ich nicht nur einige Anfragen für Veranstaltungen, sondern auch schon Mandate dank meiner Aktivität in Social Media erhalten. Alles in allem ist es also bisher für mich sehr erfolgreich.

Was ist bei der gewerblichen Nutzung von Social Media zu beachten?

Zunächst gibt es einige formale Voraussetzungen, wie die Impressumspflicht, die in §5 TMG schon seit 2005 geregelt ist. Wenn man diese Pflicht erfüllt, ist man schon mal ordentlich aufgestellt. Daneben ist das Urheberrecht sehr wichtig. Viele Inhalte im Internet sind urheberrechtlich geschützt, so gut wie jedes Bild und jeder Text. Wenn ich also Bilder oder Texte aus dem Netz nutze, muss ich mir im Klaren sein, ob ich diese auch tatsächlich für gewerbliche Zwecke verwenden darf. Der dritte große Punkt ist der Datenschutz: Wenn ich Daten erhebe und nutzen will, muss ich mich dabei auch an das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz halten. Im Normalfall muss ich die Einwilligung der Nutzer für die Verwendung der Daten einholen, aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen.

Was sollte man als Unternehmen unbedingt beim Gang in soziale Netzwerke beachten?

Am Impressum führt kein Weg vorbei, das ist klipp und klar geregelt. Nur bei der Frage, wo es anzubringen ist, ist Bewegung drin. Hier sollte man sich für jedes Netzwerk speziell informieren.

Welche arbeitsrechtlichen Aspekte der Social-Media-Nutzung sind für den Arbeitgeber zu beachten? Müssen vertragliche Regelungen festgelegt werden?

Regelungen müssen nicht zwingend festgelegt werden, aber es ergibt auf jeden Fall Sinn. Die Regelungen zur Internetnutzung passen in den meisten Firmen nicht mehr in die heutige Zeit, sind schlichtweg veraltet. Einige Unternehmen haben schon Guidelines eingeführt, um zum einen die Internetnutzung zu regeln aber auch um die Mitarbeiter zu sensibilisieren und aufzuklären. Allgemein geht es darum, die Medienkompetenz zu stärken und die Mitarbeiter als auch das Unternehmen zu schützen.

Sind Social Media Guidelines eine rechtliche Absicherung für den Arbeitgeber? Ist die Haftung für Fehler des Angestellten damit ausgeschlossen?

Gerade im Kfz-Bereich ist es auf jeden Fall besser, Guidelines zu haben. Die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (PKW-EnVKV) besagt, dass bestimmte Angaben zu Fahrzeugen Pflicht sind, auch bei Werbung über Social Media. Hier hat das Landgericht Freiburg im letzten Jahr ein Grundsatzurteil gefällt. Es gibt keine Exkulpation. Das heißt, auch wenn man alles unternimmt, um die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, ist man als Unternehmen für ihre Fehler immer noch haftbar. Aber durch die Aufklärung und Sensibilisierung können solche Fehler verhindert werden.

Warum ist es wichtig, Mitarbeiter im Umgang mit Social Media zu schulen?

Damit sie selbst keine Fehler begehen. Es geht auch darum arbeitsrechtliche Risiken für die Angestellten auszuschließen. Es ist also eine Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Welche rechtlichen Besonderheiten bergen Gewinnspiele über soziale Netzwerke in sich? Was ist dabei allgemein zu beachten?

Gewinnspiele sind in Deutschland im Wettbewerbsrecht geregelt. Es müssen Gewinnspielbedingungen vorhanden sein, die transparent und klar die Teilnahme regeln. Beispielsweise: Wer darf teilnehmen, über welchen Zeitraum läuft das Gewinnspiel, was gibt es zu gewinnen? Bei einigen Aktionen werden die Nutzer aufgefordert, Bilder, Videos oder Texte einzureichen, hier muss das Urheberrecht beachtet werden und auch in den Gewinnspielbedingungen festgelegt sein, wie der Veranstalter die Inhalte verwenden darf. Das Selbe gilt für die Personendaten, hier gilt das Datenschutzgesetz.Daneben haben die Netzwerke selbst oft eigene Nutzungsbedingungen und spezielle Vorgaben für Gewinnspiele. Bei Facebook sind es z.B. die “Facebook Promotion Guidelines”. Man muss also immer das Gesetz und die Regelungen des Netzwerks beachten.

Welchen Tipp können Sie Autohäusern oder Kfz-Werkstätten geben, die in Social Media starten wollen?

Zunächst sollten Sie sich natürlich rechtlich sauber aufstellen. Besonders was die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (PKW-EnVKV) betrifft. Denn hier gab es nun auch schon Gerichtsurteile und die Deutsche Umwelthilfe sucht aktiv nach Verstößen, um Seitenbetreiber abzumahnen. Das kann man sich leicht ersparen. Sie sollten sich zunächst fragen: “Wo ist meine Zielgruppe?”. Ob Facebook, Twitter oder Xing, dort, wo ihre Kunden sind, richten Sie auch ihre Unternehmensseiten ein. Mit attraktiven Inhalten stellt sich dann auch der Erfolg ein.

Vielen Dank für das Interview.

Das Interview ist Teil unseres kostenlosen Social-Media und Onlinemarketing Leitfadens für Autohäuser und KFZ-Werkstätten:

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Weitere Informationen zur PKW-ENKV finden Sie auf rechtzweinull.de

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Beiträge von Gastautoren oder ehemaligen divia Mitarbeitern